Allgemeine Geschäftsbedingungen der Segelschule Rerik
1. Zustandekommen des Vertrages
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Kurs ist die Unterzeichnung des Anmeldeformulars; Minderjährige benötigen die schriftliche Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters. Mit der Anmeldung wird der Teilnehmer zugleich über die Voraussetzungen der Teilnahme sowie die Bedingungen vertraut gemacht. Die Teilnahme umfasst, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, den Theorie- und den Praxiskurs. Der Abschluss des Vertrages kann von der Segelschule abgelehnt werden, wenn der Teilnehmer z.B. die gesundheitlichen oder körperlichen Voraussetzungen nicht erfüllt oder andere Gründe einer Teilnahme entgegenstehen.
2. Kursgebühr
Die Kursgebühr ergibt sich aus der aktuellen Preisliste. Sie ist spätestens am 1. Lehrgangstag bar zu entrichten. Im Fall von Verträgen über einen bestimmten Zeitraum ist die monatliche Gebühr jeweils zum 1. des Monats fällig.
Die Kursgebühr fällt auch an, wenn der Teilnehmer den Kurs nicht antritt oder zwischenzeitlich ausscheidet. Sie reduziert sich jedoch um 50 %, wenn die Stornierung wenigstens vier Wochen vor Kursbeginn erfolgt. Bei einer Stornierung von wenigstens drei Wochen reduziert sich die Kursgebühr um 30 %. Sofern die für die Durchführung des Kurses erforderliche Teilnehmerzahl eine Woche vor Beginn des Kurses nicht erreicht wird, kann die Segelschule von der Durchführung des Kurses absehen. In diesem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich informiert und erhält wahlweise einen Gutschein oder die Kursgebühr erstattet. Das gleich gilt, wenn der Kurs aus Gründen nicht durchgeführt wird, die die Segelschule zu vertreten hat.
3. Durchführung des Kurses/Verhaltensregeln
Sicherheit steht im Vordergrund. Um den reibungslosen Ablauf des Kurses zu gewährleisten und vor allem Unfälle oder eine Beschädigung der Ausrüstung zu vermeiden, sind während des Kurses den Anweisungen des von der Segelschule eingesetzten Personals unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Wiederholte Verstöße können mit dem sofortigen Ausschluss vom Kurs geahndet werden. Eine Gebührenerstattung erfolgt nicht. Unfälle oder Verletzungen, auch kleinere, sind unverzüglich dem Verantwortlichen der Segelschule zu melden, damit entsprechende Maßnahmen oder Behandlungen eingeleitet werden können.
Segelsport ist ein wetterabhängiger Sport. Die Entscheidung, ob und welche Kursbestandteile an den jeweiligen Kurstagen durchgeführt werden, trifft der Verantwortliche der Segelschule nach freiem Ermessen. Ein Anspruch des Teilnehmers, bestimmte Kursbestandteile zu einem bestimmten Zeitpunkt durchzuführen, existiert nicht. Sofern die Wetterbedingungen der gefahrlosen Durchführung des Segeltrainings entgegenstehen, soll versucht werden, die Übungen zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Die Entscheidung trifft der Verantwortliche der Segelschule. Eine Erstattung der Gebühren ist ausgeschlossen.
4. Persönliche Voraussetzungen des Teilnehmers
Mit Unterzeichnung der Anmeldung versichert der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, dass der Teilnehmer gesundheitlich und sportlich in der Lage ist, den Kurs durchzuführen.
Voraussetzung ist außerdem, dass der Teilnehmer mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser frei schwimmen kann. Über den Wegfall dieser Voraussetzungen ist das Personal unverzüglich zu informieren. Wenn die Voraussetzungen während des Kurses entfallen, kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden oder, wenn möglich, andere, für ihn gefahrlose Beschäftigungen zugewiesen bekommen. Eine Erstattung der Kursgebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.
5. Haftung
Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.
Die Segelschule haftet für alle Schäden, die durch die Verletzung einer ihr obliegenden Vertragspflicht entstehen und mit deren Eintritt aufgrund der bei Vertragsschluss bekannten Umstände gerechnet werden musste. Die Haftung ist dabei auf die Höhe der Kursgebühr begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder für unterbliebene Einsparungen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder aufgrund grober Fahrlässigkeit verursacht wurde.
Ebenfalls von der Haftung ausgeschlossen sind solche Schäden, die durch Nichtbeachtung der in Ziffern 3 und 4 bedingt sind.
Die Segelschule kann für die vom Teilnehmer verursachten Schäden an Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen Ersatz verlangen. Der Kursteilnehmer haftet ferner für Vermögensschäden, die der Segelschule infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Teilnehmers entstehen.
Die Segelschule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Garderobe und Wertgegenstände.
Für die An- und Abreise ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen einer Reiserücktritt-, Unfall-, Kranken- und/oder Reisegepäckversicherung abzudecken, empfiehlt die Segelschule eigene Vorsorge zu treffen.
6. Schriftformklausel
Sämtliche den Vertrag betreffende Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abdingbarkeit dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen schriftlich und werden ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
Anmeldungsformulare, Kursangebote der Segelschule und Zusatzvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern sind Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich zwischen der Segelschule und dem Kursteilnehmer abgeschlossen werden.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.
Im Falle von Vertragslücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätten die Parteien diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht.
8. Abtretungsverbot
Rechte aus diesem Vertragsverhältnis darf der Kursteilnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Segelschule abtreten.
9. Aufrechnungsverbot
Eine Aufrechnung des Kursteilnehmers gegen Forderungen der Segelschule auf die Kursgebühr ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
10. Datenschutzbestimmungen
Die Segelschule weißt darauf hin, dass einschlägige Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden und gespeicherte Daten nur dafür zuständigen Personen offenbart werden. Der Kursteilnehmer ist einverstanden, dass persönliche Daten und Informationen gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
11. Gerichtsstand/Erfüllungsort
Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten Rostock. Erfüllungsort ist Rerik.